Sie findet einmal jährlich im ersten Quartal statt.
Sie ist von einem der Vorstände einzuberufen durch Veröffentlichung im Gemeindeblatt, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen und unter Bekanntmachung der Tagesordnung.
Die Hauptversammlung hat folgende Aufgaben :
- Entgegennahme der Jahresberichte der Vorstandschaft und der Abteilungsleiter
- Entgegennahme der Berichte der Kassenprüfer
- Entlastung der Mitglieder der Vorstandschaft
- Wahl der Mitglieder der Vorstandschaft und des Ausschusses
- Wahl der Kassenprüfer
- Festsetzung der Beiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen
- Satzungsänderungen
- Beschlussfassungen von Anträgen
Anträge zur Hauptversammlung können von jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen spätestens 2 Wochen vor der Hauptversammlung schriftlich mit Begründung bei einem der Vorstände eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nur beraten und beschlossen werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder die Dringlichkeit anerkennen.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 14 Jahren.
Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit – ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
Beschlüsse über Satzungsänderungen und Auflösungen des Vereins erfordern eine Mehrheit von drei Viertel der Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung sind vom Protokollführer und von einem der Vorstände, bei dessen Verhinderung vom Kassenwart, zu unterschreiben.
Veräußerung von Vereinsvermögen, bzw. wesentliche Teile desselben, können nur mit Zustimmung der Hauptversammlung durchgeführt werden.